Der Vorstand der VTG Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der VTG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse – ein sogenanntes Delisting – zu beantragen. Die Warwick Holding GmbH, mit rund 71 Prozent Hauptaktionärin der VTG, wird den Aktionären ein Abfindungsangebot in Höhe von 53,00 Euro unterbreiten. Gleichzeitig hat die Warwick Holding GmbH ihre Unterstützung für die Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von Euro 290 Mio. im zweiten Quartal 2019 zur teilweisen Refinanzierung des Hybridkapitals zugesichert. In diesem Zusammenhang hat sie angekündigt, ihre Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung voll auszuüben und die ihr zustehenden Aktien zum festzulegenden Bezugspreis zu erwerben. Darüber hinaus wird sie alle nicht bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung übernehmen. Die Hauptaktionärin hatte zuvor mitgeteilt, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung nur im Rahmen eines Delistings unterstützen zu können. Darüber hinaus ist seit dem Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Warwick Holding GmbH am 19. Dezember 2018 der öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption für die VTG weniger sinnvoll. Der Streubesitz hat sich auf weniger als 14 Prozent reduziert und das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der Aktie hat im Vergleich zu den letzten sechs Monaten vor Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots erheblich abgenommen.
Weiter sichert die Warwick Holding GmbH die Unterstützung des eingeschlagenen Kurses der VTG zu. So wirkt sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten darauf hin, dass der Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2022 weiter mit einem unabhängigen Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt ist. Ebenfalls wurde vereinbart, dass bis zum Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2022 kein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wird. Genauso wird bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 kein Rechtsformwechsel der VTG beschlossen.
„Durch die teilweise Refinanzierung des Hybridkapitals über eine Kapitalerhöhung ist die Finanzierungsstruktur der VTG wie ursprünglich geplant dauerhaft solide abgesichert. Die volle Unterstützung unserer Hauptaktionärin erhalten wir nur im Zuge eines Delistings, weshalb dieser Schritt für uns erforderlich ist“, erklärt Dr. Heiko Fischer, Vorsitzender des Vorstands der VTG AG, und ergänzt: „Die Zusicherung der Warwick Holding GmbH, Hamburg als Satzungs- und Verwaltungssitz der VTG bis Juni 2029 zu erhalten, gibt uns darüber hinaus Planungssicherheit für die Zukunft:“
Der Vorstand der VTG hat sich daher entschieden, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen und innerhalb der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der VTG AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Über den Antrag wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Gemäß der Börsenordnung erwartet der Vorstand, dass der Widerruf drei Börsentage nach der Veröffentlichung der Entscheidung wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der VTG Aktiengesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein.