Österreichisches Kartellgericht gibt Nacco-Übernahme durch die VTG unter Auflagen frei

- Das österreichische Kartellgericht hat die Übernahme der Nacco-Gruppe durch die VTG heute vorbehaltlich der Erfüllung von Auflagen freigegeben.

- Nachdem das deutsche Bundeskartellamt seine Zustimmung bereits in der vergangenen Woche bekanntgegeben hatte, wurde die Transaktion damit nun von allen relevanten Stellen genehmigt.

Die VTG Aktiengesellschaft hatte am 1. Juli 2017 bekannt gegeben, sämtliche Anteile an der CIT Rail Holdings (Europe) SAS zu erwerben. Die CIT Rail Holdings (Europe) SAS ist Eigentümerin der Nacco-Gruppe, einem europaweit tätigen Vermieter von Eisenbahngüterwagen mit einer Flotte von rund 14.000 Güterwagen. Die deutschen und österreichischen Kartellbehörden folgten mit der Freigabe unter Auflagen dem Angebot der VTG, rund 30 Prozent des zu erwerbenden Nacco-Geschäfts vorab an Dritte zu veräußern. Nach Abschluss dieses Verkaufs plant die VTG, die verbleibenden rund 10.000 Güterwagen unterschiedlicher Segmente zu übernehmen. Dazu Dr. Heiko Fischer, Vorsitzender des Vorstands: „Wir freuen uns sehr, dass wir eine konstruktive Einigung mit den zuständigen Kartellbehörden erzielen konnten, und gehen davon aus, die Transaktion im Laufe des zweiten Halbjahres 2018 abschließen zu können.“

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